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ArbG Leipzig, 24.05.2018 - 1 Ca 1413/17 |
Verfahrensgang
- ArbG Leipzig, 24.05.2018 - 1 Ca 1413/17
- LAG Sachsen, 09.04.2019 - 7 Sa 259/18
- BAG, 24.10.2019 - 8 AZN 589/19
Wird zitiert von ...
- LAG Sachsen, 09.04.2019 - 7 Sa 259/18
Schadensersatzpflicht des Arbeitnehmers aus § 619a BGB ; Darlegungs- und …
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 24.05.2018 - 1 Ca 1413/17 - wird auf dessen Kosten.Das Arbeitsgericht Leipzig hat mit seinem Urteil vom 24.05.2018 - 1 Ca 1413/17 - soweit hier noch streiterheblich, unter anderem die Widerklage abgewiesen.
Unter Abänderung des am 24.05.2018 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Leipzig - 1 Ca 1413/17 - wird der Kläger verurteilt, an den Beklagten 1.184,13 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
Die gemäß § 64 Abs. 2 lit. b ArbGG statthafte und auch im Übrigen zulässige, insbesondere form- und fristgerecht eingelegte Berufung des Beklagten (§§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG , 519, 520 ZPO gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 24.05.2018 - 1 Ca 1413/17 - ist zurückzuweisen.